Satzungen: Alles transparent geregelt

Transparenz ist einer der Grundwerte des WAS: In den Satzungen sind die Aufgaben, Tätigkeiten, Beiträge und Gebühren des Verbands eindeutig geregelt – und für alle Bürgerinnen und Bürger jederzeit einsehbar.

Satzungen im Bereich Trinkwasserversorgung

Satzungen im Bereich Abwasserentsorgung

Satzungen im Bereich Verwaltung

Die Amtsblätter des WAS: regelmäßig gut informiert

Bekanntmachungen des Verbands, Satzungsänderungen, Beschlüsse der Verbandsversammlung, Veröffentlichungen von Wirtschaftsplänen…  Mit den Amtsblättern des WAS bleiben Sie fortlaufend und verbindlich gut informiert.

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So erhalten Sie die kostenlosen gedruckten Amtsblätter

  1. Auslage und Abholung:
    Auslage im WAS-Geschäftshaus
    Fürstenwalder Str. 66, 15859 Storkow (Mark)
    Abholung im Sekretariat

    Sprechzeiten des Zweckverbandes:
    Dienstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
    Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
    Donnerstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
    oder nach Vereinbarung
     
  2. Per Post
    Die Zusendung eines aktuellen Exemplars erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen.

Für die Herausgabe jedes weiteren Exemplars eines Amtsblattes kommt der Gebührentarif gemäß Verwaltungsgebührensatzung des WAS zur Anwendung.

2023

2022

2020

„Der Wasser- und Abwasserzweckverband ‚Scharmützelsee-Storkow/Mark‘ … errichtet und unterhält Wasserversorgungsanlagen zu dem Zweck, die Grundstücke der Mitgliedsgemeinden, die ihm die Aufgabe der Trinkwasserversorgung übertragen haben, mit Trinkwasser zu versorgen.“

Auszug aus §1, Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung

„Der Wasser- und Abwasserzweckverband ‚Scharmützelsee-Storkow/Mark‘ betreibt zur Beseitigung und Behandlung des in seinem Verbandsgebiet anfallenden Schmutzwassers … die … Abwasserentsorgungsanlage im Ortsteil Wolzig der Mitgliedsgemeinde Heidesee … sowie die … Abwasserentsorgungsanlage im übrigen Verbandsgebiet.“

Auszug aus §1, Abs. 1 der Schmutzwasserentsorgungssatzung