Auch ohne Anschluss gut entsorgt

Sammeln Sie als Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer Abwasser in abflusslosen Gruben, die nicht an die Schmutzwasserkanalisation angebunden sind? Oder ist bei Ihnen eine Entsorgung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen notwendig? Dann benötigen Sie eine mobile Entsorgung Ihres Schmutzwassers. Mit dem WAS ist das ganz einfach.

Wie läuft die mobile 
Entsorgung ab?

Die Entleerung, Entsorgung und die dafür notwendigen Terminabsprachen erfolgen durch einen Vertragspartner des WAS. Mit dem Entsorgungsunternehmen vereinbaren Sie entweder einen Termin oder einen festen Entsorgungszyklus. Nach Leerung der Sammelgrube oder Kleinkläranlage erhalten Sie vom Entsorgungsunternehmen eine Entsorgungsbestätigung – aber keine Rechnung.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Die Entsorgungsbestätigung ist für den WAS die Grundlage zur Erstellung des Gebührenbescheides. Die Abrechnung erfolgt über den WAS, der Ihnen den jährlichen Bescheid zustellt.

Wer ist mein Entsorgungsunternehmen?

Mobile Entsorgungen werden für den WAS durchgeführt von:

Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH
Am Seegraben 14
03051 Cottbus

Tel.: 0355 / 58290

E-Mail: info-lidzba@remondis.de
Internet: www.lidzba.de/abwassertechnik/

Wie hoch sind die Gebühren?

Fäkalienbenutzungsgebühr

Mengengebühr:
seit dem 01.01.2018: 6,84 €/m3
seit dem 01.01.2022: 7,46 €/m3
seit dem 01.01.2023: 8,26 €/m3
seit dem 01.01.2024: 9,02 €/m3

Grundgebühr:

Zählergröße

Gebühr

Gebühr
(seit 01.01.2023) 

Qn

Q3

In € / Tag

In € / Tag

1,5

2,5

0,14

0,28

2,5

4

0,14

0,28

6

6,3 oder 10

0,34

0,67

10

16

0,56

1,12

15

25

0,84

1,68

25

40

1,40

2,80

40

63

2,24

4,48

60

100

3,36

6,72

Beseitigungsgebühr für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Grundstückskleinkläranlagen

Mengengebühr:

seit 01.01.2023: 20,28 €/m3
seit 01.01.2024: 20,78 €/m3

 

Gebührenzuschläge:

  • Verlegung eines Schlauches von mehr als 15,00 m Länge: 3,00 €/m
  • Leerfahrt, die der Gebührenpflichtige zu vertreten hat: 25,00 €
  • Notentsorgung außerhalb der Regelarbeitszeit von Montag bis Samstag von 22:00 – 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: 250,00 €
  • Notentsorgung innerhalb der Regelarbeitszeit von Montag bis Samstag von 6:00 – 22:00 Uhr: 150,00 €
  • Einsatz eines Kleinfahrzeugs zu Entleerungen, welche mit einem Fahrzeug >7,5 Tonnen nicht angefahren werden können, sind zusätzlich je angefahrenen Kubikmeter: 30,00 €/m3 (seit 01.01.2024)
  • Pro Sammelgrube und Anfahrt wird eine Anfahrtspauschale erhoben. Bei mehrmaligen Entleerungen pro Jahr kommt die Anfahrtspauschale mehrmals zur Abrechnung. Diese beträgt
  • a) für Grundstücke mit funktionstüchtigem Ansaugstutzen und Turnusvertrag 3,50 € pro Anfahrt.
  • b) für Grundstücke mit funktionstüchtigem Ansaugstutzen ohne Turnusvertrag 6,00 € pro Anfahrt.
  • c) für Grundstücke ohne funktionstüchtigen Ansaugstutzen mit Turnusvertrag 11,00 € pro Anfahrt.
  • d) für Grundstücke ohne funktionstüchtigen Ansaugstutzen und ohneTurnusvertrag 15,50 € pro Anfahrt.