Viel Aufwand, der Sie wenig kostet
Für die Schmutzwasserbeseitigung erhebt der WAS eine Gebühr, die sich aus einer Grund- und einer Mengengebühr zusammensetzt. Die Grundgebühr ist unabhängig von der tatsächlich eingeleiteten Schmutzwassermenge und bemisst sich an der Größe der Trinkwassermesseinrichtung. Die Mengengebühr ist abhängig von der abgeführten Schmutzwassermenge, welche sich wiederum aus der dem Grundstück zugeführten Trinkwassermenge ergibt.
Gebührenübersicht Schmutzwasser
Grundgebühr
Zählergröße | Gebührt für den OT Wolzig | Gebühr für das | |
Qn | Q3 | In € / Tag | In € / Tag |
1,5 | 2,5 | 0,32 | 0,42 |
2,5 | 4 | 0,32 | 0,42 |
6 | 6,3 oder 10 | 0,77 | 1,01 |
10 | 16 | 1,28 | 1,68 |
15 | 25 | 1,92 | 2,52 |
25 | 40 | 3,20 | 4,20 |
40 | 63 | 5,12 | 6,72 |
60 | 100 | 7,68 | 10,08 |
Mengengebühr
Mengengebühr für Orteil Wolzig, Gemeinde Heidensee
Seit 01.01.2022: 2,18 €/m3, 3,92 €/qm3*
Seit 01.01.2023: 2,49 €/m3 4,99 €/m3
Mengengebühr übriges Verbandsgebiet:
Seit 01.01.2021: 2,70 €/m3 3,11 €/qm3*
Seit 01.01.2023: 2,81€/m3 3,63 €/qm3*
In der Berechnung der Schmutzwassergebühren wird keine Umsatzsteuer erhoben, da wir in dem Geschäftsbereich Entsorgung hoheitlich tätig sind. Berechnungsgrundlage der Schmutzwassergrundgebühr ist die Nenndurchflussmenge und die Zählergröße des Hauptzählers.
* Für Grundstücke, für die ein Beitrag Herstellung und Anschaffung der öffentlichen zentralen Schmutzwasseranlage gem. der Schmutzwasserbeitragssatzung des Verbandes nicht festgesetzt und/oder nicht bezahlt wurde.